Reicht ein Defekt bis an den Nerven heran, oder ist es auf andere Art zu einer Entzündung im Inneren des Zahnes gekommen, stellt eine Wurzelbehandlung oft die letzte Möglichkeit dar, den Zahn zu erhalten. Ziel der Wurzelbehandlung in Iserbrook ist es, das Innere des Zahnes zu reinigen und zu desinfizieren. Dazu werden nacheinander verschiedene Medikamente in die einzelnen Kanäle eingebracht, woraus sich in der Regel die Notwendigkeit von drei Termin bis zum Abschluss der Wurzelbehandlung ergibt.
Auch wenn wir keine auf komplizierte Wurzelbehandlungen spezialisierte Praxis sind, lassen sich viele Fälle mit sehr gutem Ergebnis in unserer Zahnarztpraxis in Iserbrook behandeln. Dabei kommen moderne Behandlungsmethoden wie die Lupenbrille, die maschinelle und chemische Reinigung der Kanäle und die elektrometrische Bestimmung der Länge der Wurzelkanäle zum Einsatz. Letzteres ermöglicht den Verzicht auf Röntgenbilder, welche sonst speziell zu diesem Zweck angefertigt werden müssen. Sobald die Wurzelfüllung eingebracht wurde muss durch ein direkt im Anschluss angefertigtes Röntgenbild sichergestellt werden, dass diese auch den allgemeinen Anforderungen entspricht, bevor der Zahn mit einem Füllungsmaterial versorgt werden kann.
Es wird empfohlen, sechs Monate nach Abschluss der Wurzelbehandlung zur Verlaufskontrolle erneut ein Röntgenbild anzufertigen und den Zahn zur Stabilisierung mit einer Krone zu versorgen, sollte das Kontrollbild eine Abheilung des entzündlichen Prozesses zeigen. Ist das Gegenteil der Fall oder treten nach Abschluss der Wurzelbehandlung Beschwerden auf, ist im individuellen Fall das weitere Vorgehen zu besprechen. Manchmal kommt es vor, dass ein bereits Wurzelbehandelter Zahn sich erneut entzündet. In solchen Fällen kann eine Revision, also die Entfernung der alten Wurzelfüllung, die erneute medikamentöse Behandlung und/oder chemische Reinigung und das Einbringen einer neuen Wurzelfüllung erforderlich sein.
Grundlegend ist die Wurzelbehandlung unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen. Gleiches gilt für die Revision einer Wurzelfüllung. In der Regel fällt zusätzlich ein Eigenanteil für den Einsatz moderner Behandlungsmethoden an. Die Höhe richtet sich u.a. nach der Anzahl der Wurzelkanäle. Sie erhalten im Vorhinein eine Kostenplanung von uns. Die Kosten, die im Rahmen einer Wurzelbehandlung entstehen, werden von vielen Zusatzversicherungen erstattet.