Patienten

Transparente Kosten

Die Übernahme von Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist im SGB V ( Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Demnach müssen Behandlungsmaßnahmen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Wird das Maß des Notwendigen überschritten, so kann und darf dies nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Fallen im Rahmen Ihrer Behandlung Kosten an, die Sie selber tragen müssen, so werden Sie von uns stets vorab über den zu erwartenden Umfang aufgeklärt. Rechnungen können direkt im Anschluss an die Behandlung in unserer Zahnarztpraxis in Iserbrook bar oder per EC-Karte beglichen werden. Sie erhalten Ihre Rechnung als PDF in einer E-Mail. Alternativ erhalten Sie die Rechnung postalisch durch unseren Partner BFS+ health. Diese Zusammenarbeit bietet Ihnen flexible Zahlungsmöglichkeiten. Dabei bedeutet weniger Zeitaufwand für Verwaltung: Wir haben mehr Zeit für Sie.

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